Vorsorgen und Steuern sparen

    Einzahlungen in die Säule 3a sind sehr populär. Für Arbeitnehmende sind sie eine attraktive Ergänzung zur beruflichen Vorsorge. Besonders wichtig ist die 3. Säule für Selbständige.

    (Bild: zVg) Marc Bräutigam ist Vorstandsmitglied des Schweizerischen Treuhänderverbands TREUHAND|SUISSE Sektion Basel-Nordwestschweiz.

    Im Hinblick auf die finanzielle Situation nach der Pensionierung bildet diese Form der privaten Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule) und zur Pensionskasse (2. Säule). Wer im Angestelltenverhältnis tätig und einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann im Steuerjahr 2025 maximal 7’258 Franken in die Säule 3a einzahlen und vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

    Grosse Bedeutung für Selbständige
    Da sich Einzelfirmen keiner Pensionskasse anschliessen müssen, besteht auf lange Sicht das Risiko einer Vorsorgelücke. Weil die 2. Säule fehlt, dürfen Selbständigerwerbende deutlich höhere Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Sie können bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einlegen. Der Maximalbetrag, den sie vom steuerbaren Einkommen abziehen können, liegt für das Steuerjahr 2025 bei 36’288 Franken.

    Alternativ zu Einzahlungen in die «grosse» Säule 3a, können sich Selbständigerwerbende freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Vor allem bei hohen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit kann es von Vorteil sein, einen solchen Anschluss zu prüfen. Das Gesetz und die Verordnungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge definieren die Möglichkeiten bzw. Schranken.

    Bezug gut planen
    Die Steuersätze für den späteren Kapitalbezug sind tiefer als bei der Einkommenssteuer. Sprich: Je mehr man aufs Mal bezieht, desto höher der Steuersatz. Wer sein 3a-Sparguthaben langfristig und regelmässig aufstockt, sollte seine Einzahlung auf zwei oder mehrere Konti verteilen. Das ermöglicht, diese Kapitalien später gestaffelt zu beziehen und die Steuerprogression zu mildern. Es lohnt sich, Kapitalauszahlungen schon ein paar Jahre vor dem offiziellen Rentenalter zu planen, insbesondere wenn auch Kapitalauszahlungen aus der 2. Säule geplant sind.

    Einkäufe in die Säule 3a möglich
    Ab 1. Januar 2025 besteht unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit Lücken in den zehn dem Einkauf vorangehenden Jahren einzukaufen. Lücken aus den Jahren vor dem 1. Januar 2025 können nicht eingekauft werden. Ein «erster» Einkauf in die Säule 3a wird frühestens im Jahr 2026 (für 2025) möglich sein.

    Neuste Entwicklungen – Kapitalbezüge aus der 2. Säule und 3. Säule a sollen künftig höher besteuert werden
    Geht es nach dem Willen des Bundesrats werden zwar künftig solche Bezüge immer noch gesondert bzw. «privilegiert» besteuert, jedoch zu einem höheren Satz. Geplant ist die Einführung auf Bundesebene per 1. Januar 2028. Die Kantone sind in der Tarifgestaltung der Kapitalleistungen aus 2. und 3. Säule weiterhin autonom. Für Vorsorgenehmende heisst das, die politischen und rechtlichen Entwicklungen nicht aus den Augen zu verlieren.

    Marc Bräutigam


    TREUHAND|SUISSE
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