Ratgeber der 
Staus gehören unterdessen zu den häufigen Ereignissen auf Schweizer Strassen. Grundsätzlich sollten bei Staus Rettungsgassen gebildet werden. Leider klappt dies nicht immer.

Nahezu täglich kommt es auf Schweizer Strassen aufgrund von Verkehrsüberlastung oder von Verkehrsunfällen zu Staus. Seit dem 1. Januar 2021 ist in der Schweiz das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau auf Autobahnen oder Autostrassen gesetzlich Pflicht.
Gesetzliche Pflicht
Der Grundsatz lautet, dass bei stockendem oder stehendem Verkehr präventiv eine Gasse zwischen linker und rechter, bei drei oder mehr Spuren zwischen linker Spur und jenen rechts davon gebildet werden muss, um den Einsatzkräften das Durchkommen zu ermöglichen. Als Eselsbrücke kann man sich die rechte Hand merken: Die Lücke ist zwischen Daumen und den restlichen Fingern.
Trotz möglicher Ordnungsbusse von 100 Franken werden Rettungsgassen nur selten sofort gebildet. Die Erfahrung zeigt, dass eine Rettungsgasse eher gebildet wird, wenn die Stauursache offensichtlich ein Unfall ist. Aber gerade bei Staus an Orten mit häufigen Verkehrsüberlastungen wird eine Rettungsgasse erst gebildet, wenn sich ein Blaulichtfahrzeug nähert. Nicht selten bleiben die Rettungs- und Räumfahrzeuge sogar kurzzeitig stecken, wenn die blockierenden Fahrzeuge wie im Spiel «Rush-Hour» zuerst die Gasse frei manövrieren müssen.
Jede Sekunde zählt
Viele vergessen, dass es bei Rettungsfahrten manchmal um Sekunden geht. Noch mehr geht vergessen, dass die Rettungsfahrt ja nicht zwingend mit dem Grund für den Stau zusammenhängen muss. Autobahnen sind auch für Rettungsfahrten die schnellsten Verbindungen und bei einem Herzinfarkt in einer abgelegenen Ortschaft führt der schnellste Weg meist auch über die Autobahn. Deswegen sollten Rettungsgassen IMMER – also auch bei Staus wegen Verkehrsüberlastung – gebildet werden.
Übrigens müssen auch die Räumfahrzeuge durch die Rettungsgasse fahren. Da geht es zwar nicht um Sekunden, aber je schneller das Fahrzeug an der Unfallstelle eintrifft, desto schneller kommen auch Sie ans Ziel.
Auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Problematik erkannt. So werden auf den Autobahnen regelmässig Hinweise wie «Bei Stau: Rettungsgasse bilden» auf den Wechseltextanzeigen geschaltet. Darüber hinaus gibt es eine Vereinbarung zwischen dem ASTRA und dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), wonach diese Botschaft regelmässig im Radio ausgestrahlt wird.
Vorbildliches Verhalten gefragt
Wichtig ist auch die konsequente Aufklärung durch Fahrschulen sowie die klassische Vorbildfunktion jedes einzelnen. Wichtig: Steigen Sie bei einem Stau bitte nicht aus Ihrem Fahrzeug aus. Das Betreten der Fahrbahn ist gemäss Art. 43 Abs. 3 des SVG (Strassenverkehrsgesetz) und Art. 36 Abs. 3 der VRV (Verkehrsregelverordnung) zu Ihrer Sicherheit verboten. Auch in einigen Nachbarländern (bspw. Österreich und Deutschland) ist die Rettungsgasse Pflicht: Wer sich dort nicht daran hält und Einsatzfahrzeuge dadurch behindert oder die Rettungsgasse gar selber befährt, wird mit Bussen bis zu EUR 2’180.00 bestraft.
Ich wünsche Ihnen weiterhin eine gute und unfallfreie Fahrt
Major Christian Egeler,
Leiter Verkehrspolizei