Die Gemeinden und damit die Betroffenen sollen entmachtet werden. Die «Gemeindeschutz-Initiative» will das verhindern. Die Unterschriftensammlung läuft.
Mit dem neuen Stromgesetz können die Kantone den geplanten gigantischen Ausbau von Windkraftanlagen durchsetzen. Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat nun im Oktober 2024 kurzerhand die Gemeinden entmachtet und die Volksabstimmungen in den Gemeinden abgeschafft. Auch die Kantone Luzern, Solothurn und Zürich sind dabei, ihren Gemeinden das Planungsverfahren für Windparks zu entziehen. Gemeinden sollen zwar noch freundlich zum «Dialog» eingeladen werden, aber mitbestimmen dürfen sie nicht mehr. Der Nationalrat hat ausserdem bereits die sogenannte Beschleunigungsvorlage beschlossen: Diese sieht vor, dass die Kantone das Planungsverfahren für Windturbinen auf kantonaler Ebene konzentrieren können und auch gegen den Willen der Betroffenen Windparks bauen dürfen.
Autonomie der Gemeinden ist Fundament der direkten Demokratie
Mit der Zurückstutzung der Gemeindeautonomie wird dem politischen System in der Schweiz das Rückgrat gebrochen. Schon lange sind sich Kommentatoren einig: Die Gemeinden werden zunehmend zu Vollzugsanstalten der Kantone und des Bundes degradiert. «Von Jahr zu Jahr verkleinert sich der politische Gestaltungsraum», schreibt der ehemalige Gemeindepräsident von Däniken (SO), Gery Meier. «Die Autonomie der Gemeinden ist das Fundament der direkten Demokratie. Unsere Gemeinden sind und bleiben für mich das Rückgrat des politischen Systems der Schweiz, so wie die KMU die Grundlage unserer Volkswirtschaft sind.»
Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks
Der Schutz der Natur und der Volksrechte in der Schweiz ist durch mehr als 1000 Windräder bedroht. Obwohl die Schweiz kein Windland ist, sah schon die Energiestrategie 2050 einen Windenergieausbau im Ausmass von über 800 Windkraftanlagen vor. Mit dem Stromgesetz müssen noch viel mehr Windräder gebaut werden. Im Kanton Zürich beispielsweise sind schon jetzt 120 Windturbinen geplant, wogegen es massiven Widerstand aus den Gemeinden gibt. Um die kommunale direktdemokratische Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung zu schützen, hat der Verband «Freie Landschaft Schweiz» die «Gemeindeschutz-Initiative» lanciert. Diese eidgenössische Volksinitiative verlangt: Windparks bedürfen der Zustimmung des Volkes der betroffenen Gemeinden.
Getragen wird die Initiative von einem breiten Komitee aus gesellschaftlichen Schichten und politischen Lagern: Gemeindepräsidenten, Grossrätinnen und Kantonsräten, Gemeinderäten, einem Nationalrat sowie Professoren, Naturschützern, Biologen, Jägern, Rechtsanwälten und Denkmalpflegern.
Die betroffene Bevölkerung soll abstimmen können
Windkraftanlagen bleiben nicht ohne Folgen. Wälder werden gerodet und die Landschaft wird verunstaltet. Die Natur und touristische Attraktivität werden preisgegeben. Die Einwohnerinnen und Einwohner einer Region, die von der Errichtung von Windparks betroffen sind und somit in ihrem Alltag direkt beeinträchtigt werden, müssen die Möglichkeit haben, über ein geplantes Projekt verbindlich abstimmen zu können. Die Umgebung unseres Wohnortes ist wichtig für unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität.
Rückwirkende Geltung
Die Initiative ist mit einer Rückwirkungsklausel ausgestattet. Windkraftanlagen, deren Mast am 1. Mai 2024 noch nicht errichtet war, bedürfen der nachträglichen Zustimmung, sonst müssen sie zurückgebaut werden. Damit soll verhindert werden, dass Betreiber von Windparks Fakten schaffen, bevor die Bevölkerung über die Gemeindeinitiative abstimmen konnte. Elias Vogt, Präsident von Freie Landschaft Schweiz, ist optimistisch: «Die Unterschriftensammlung ist sehr gut angelaufen. Wir erhalten enorm viel Unterstützung, die allermeisten Leute sind froh über unsere Initiative und unterschreiben gerne. Es wird uns noch viel Anstrengung kosten, aber wir sind zuversichtlich, die benötigten 100’000 Unterschriften zu schaffen.»
Siegfried Hettegger,
Vorstand Freie Landschaft Schweiz
Weitere Informationen:
www.gemeindeschutz-ja.ch
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